• Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) vom 25.02.2010:

    Bundeswettbewerb Aidsprävention 2010 ausgeschrieben

    Insgesamt 50.000 Euro Preisgeld für den Bundeswettbewerb "Neue Wege sehen - neue Wege gehen!"

    Köln/Berlin, 25. Februar 2010. Zum zweiten Mal lobt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Bundeswettbewerb Aidsprävention aus. Unter dem Motto "Neue Wege sehen - neue Wege gehen!" zeichnet der Wettbewerb Projekte aus, die mit innovativen Ansätzen die Prävention von HIV/Aids und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten stärken.

  • Schlaganfall: Anzeichen schnell erkennen

    Ein Schlaganfall ist ein Notfall, bei dem jede Minute zählt. Je schneller die medizinische Versorgung beginnt, desto mehr Gehirnzellen können vor dem Absterben bewahrt werden. Dadurch besteht die Chance, schwere Folgen zu verhindern. Nur: Welche Anzeichen sind typisch? Worauf sollten Angehörige achten?

  • Pressemitteilung von Mittwoch, 24. Februar 2010 Apothekerverband Nordrhein e.V.

    Apotheker in Nordrhein: Auch bei Naturmedizin nicht auf den Rat des Apothekers verzichten

    Risiken und Nebenwirkungen auch bei pflanzlichen Arzneimitteln

    Düsseldorf. Pflanzliche Arzneimittel erfreuen sich bei den Patienten großer Beliebtheit: Vor allem bei Erkältungskrankheiten, aber auch bei Magen-Darmbeschwerden, Schlafstörungen oder depressiven Verstimmungen vertrauen die Menschen gerne auf die Heilkräfte der Natur. Doch genau wie bei synthetisch hergestellten Medikamenten können auch pflanzliche Arzneimittel Risiken und Wechselwirkungen haben, über die sich Patienten persönlich in der Apotheke aufklären lassen sollten, raten die Apotheker in Nordrhein.

  • Schmuck- und Geschäftspräsentation von Energetix Bingen

    Wenn Sie sich für Schmuck und Wellness interessieren, Lust haben Gastgeberin einer Schmuckparty zu werden oder gar als Vertriebspartnerin zu unserem Energetix Team gehören möchten besuchen Sie uns unverbindlich.

  • Das Bundesgesundheitsministerium informiert: Steuervorteil für Pflegehaushalte

    Die Finanzverwaltung hat neue Verwaltungsvorschriften herausgegeben, die bestehende Steuervergünstigungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien einfacher und unbürokratischer gestalten. Konkret geht es dabei um den Steuerabzug für "haushaltsnahe Dienstleistungen", der gestattet, 20 Prozent der Kosten für Dienstleistungen in Privathaushalten direkt von der Einkommensteuerschuld abzuziehen. Zu diesen Dienstleistungen gehören neben typischen Hilfen im Haushalt, wie beispielsweise Reinigungsarbeiten, auch Pflege- und Betreuungsleistungen. Der Steuervorteil gilt für Gesamtkosten bis zu einer Höhe von 20.000 Euro, so dass maximal 4.000 Euro abgezogen werden können.