Schwangerschaftskonfliktgesetz - Aktualisierte Handreichung zum Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt medizinische Fachkräfte bei der Beratung und Aufklärung Schwangerer nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik (PND)
Seit dem 1. Januar 2010 ist im §1 Absatz 1a Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) gesetzlich geregelt, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Informationsmaterialien für medizinische Fachkräfte, Schwangerschaftsberatungsstellen und werdende Eltern zum Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und zum Leben von Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung zur Verfügung stellt. Das im letzten Jahr von der BZgA entwickelte Medienpaket wird jetzt um eine vollständig überarbeitete und erweiterte Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zur Beratung und Aufklärung von Schwangeren bei einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik (PND) ergänzt.